Mag. Elisabeth Höchtl-Wallner | Psychotherapeutin Wien
Schritt-für-Schritt-Anleitung

Kassenfinanzierte Psychotherapie in Österreich beantragen

Für alle, die in Deutschland versichert sind und in Österreich Psychotherapie in Anspruch nehmen möchten, verständlich erklärt, mit Musterformulierung und allen Kosten auf einen Blick.

ca. 6 €
Eigenanteil pro Sitzung (GKV)
300
Sitzungen max. (Langzeit)
12
Sitzungen Akutbehandlung
EU-weit
rechtlich verankert
SCHRITT 01

Ihren Versicherungsanspruch vorab klären

Bevor Sie die ersten Sitzungen wahrnehmen, müssen Sie Ihre deutsche Krankenkasse informieren. Tun Sie das NICHT rechtzeitig, verlieren Sie möglicherweise Ihren Erstattungsanspruch.

Musterformulierung

Ich möchte in Österreich laut EU-Patientenmobilitätsrichtlinie eine Akutbehandlung und/oder eine Langzeitpsychotherapie (Richtlinientherapie) beginnen und beantrage hiermit die Kostenübernahme von 3 Sprechstunden à 50 Minuten und 4 probatorischen Sitzungen à 50 Minuten zur Diagnostik und Indikationsklärung.

Wichtig: Verweisen Sie ausdrücklich auf die EU-Patientenmobilitätsrichtlinie, sonst werden Sie evtl. an die ÖGK weiterverwiesen.

SCHRITT 02

Therapeut:in auswählen

Wählen Sie eine:n Therapeut:in aus dem Qualitätszirkel „Team deutsche Kassen“. Alle Mitglieder sind in einer der vier in Deutschland anerkannten Therapiemethoden zertifiziert und kennen das deutsche Beantragungsverfahren.

Bitten Sie die Therapeutin oder den Therapeuten um einen Qualifikationsnachweis und einen Kostenvoranschlag - beides müssen Sie an Ihre Versicherung weiterleiten.

Zur Therapeut:innen-Suche
SCHRITT 03

Sprechstunden & probatorische Sitzungen

In einem ersten, genehmigungsfreien Schritt können Sie 3 Sprechstunden (à 50 Min.) und bis zu 4 probatorische Sitzungen bei bis zu 4 verschiedenen Therapeut:innen wahrnehmen. Diese dienen der Abklärung, ob und welche Therapieform für Sie die richtige ist.

Dieses Kontingent (max. 3 Sprechstunden + max. 4 probatorische Sitzungen) darf NICHT überschritten werden, da sonst der Anspruch auf Kostenübernahme entfällt. Einige Therapeut:innen bieten diese Formate auch als Videosprechstunde an.

SCHRITT 04

Akutbehandlung (optional)

Falls Sie akut Hilfe benötigen, übernehmen deutsche Kassen 12 Sitzungen im Rahmen einer antragsfreien Akutbehandlung - ohne vorherigen Bewilligungsprozess.

SCHRITT 05

Antrag auf Langzeittherapie stellen

Der eigentliche Antrag wird von Ihrer Therapeutin oder Ihrem Therapeuten vorbereitet. Er umfasst einen detaillierten Bericht an den Medizinischen Dienst der deutschen Kasse und erfordert umfangreiches Fachwissen über das deutsche System.

Genau hier liegt der häufigste Fehler: Fehlen Informationen oder Fachkenntnisse über das deutsche System, kommt es zu langen Wartezeiten, unnötigen Kosten oder abgelehnten Anträgen. Wählen Sie daher Therapeut:innen, die mit dem deutschen System vertraut sind.

SCHRITT 06

Therapie beginnen

Nach Bewilligung beginnt die Therapie. Nicht alle bewilligten Stunden müssen ausgeschöpft werden. Bei Rückkehr nach Deutschland kann die Therapie unter bestimmten Voraussetzungen online oder bei einer deutschen Therapeutin fortgeführt werden.

Noch Fragen offen?

Unsere Therapeut:innen im Qualitätszirkel beraten Sie gerne persönlich.