Ihren Versicherungsanspruch vorab klären
Bevor Sie die ersten Sitzungen wahrnehmen, müssen Sie Ihre deutsche Krankenkasse informieren. Tun Sie das NICHT rechtzeitig, verlieren Sie möglicherweise Ihren Erstattungsanspruch.
Ich möchte in Österreich laut EU-Patientenmobilitätsrichtlinie eine Akutbehandlung und/oder eine Langzeitpsychotherapie (Richtlinientherapie) beginnen und beantrage hiermit die Kostenübernahme von 3 Sprechstunden à 50 Minuten und 4 probatorischen Sitzungen à 50 Minuten zur Diagnostik und Indikationsklärung.
Wichtig: Verweisen Sie ausdrücklich auf die EU-Patientenmobilitätsrichtlinie, sonst werden Sie evtl. an die ÖGK weiterverwiesen.